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Erasmus-Akkreditierung

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Deutschsprachige Broschüre der EU-Kommission zur Akkreditierung im neuen Erasmus+ Programm ab 2021.

6 ERASMUS-AKKREDITIERUNG

6 ERASMUS-AKKREDITIERUNG ZWEI ARTEN DER ERASMUS- AKKREDITIERUNG Wenn Sie eine Erasmus- Akkreditierung beantragen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: ERASMUS-AKKREDITIERUNG FÜR EINZELNE EINRICHTUNGEN Dies ist die Standardoption – Ihre Einrichtung beantragt Fördermittel für ihr eigenes Personal oder ihre Lernenden. Sobald Sie einige wertvolle Erfahrungen gesammelt haben, kann die Einzelakkreditierung auch zu einer Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien erweitert werden! ERASMUS-AKKREDITIERUNG FÜR KOORDINATOREN VON MOBILITÄTSKONSORTIEN Akkreditierte Koordinatoren von Mobilitätskonsortien können die Leitung einer Gruppe von Einrichtungen übernehmen, die an einem gemeinsamen Plan arbeiten und Mobilitätsaktivitäten im Ausland organisieren. Ihre Konsortiumsmitglieder benötigen selbst keine Erasmus-Akkreditierung, müssen jedoch aus demselben Land stammen wie Ihre Einrichtung. Nicht sicher, ob Sie einen Antrag stellen möchten? Es gibt noch andere Optionen! Die Erasmus-Akkreditierung ist nicht verpflichtend. Es gibt andere Möglichkeiten, am Programm teilzunehmen. Zum Beispiel können Sie: • ein kurzzeitiges Projekt der Leitaktion 1 beantragen • sich einem bestehenden Mobilitätskonsortium anschließen • Teilnehmende einer Partnerorganisation aus dem Ausland aufnehmen

FÜR BERUFSBILDUNG • FÜR SCHULBILDUNG • FÜR ERWACHSENENBILDUNG 7 FRAGEN UND ANTWORTEN WIE STELLE ICH EINEN ANTRAG? Anträge werden bei der nationalen Agentur Ihres Landes eingereicht. Das zentrale Element des Antragsverfahrens ist Ihr Erasmus-Plan. Darin legen Sie dar, wie Sie Mobilitätsaktivitäten organisieren wollen und was Ihre Einrichtung mit deren Durchführung erreichen möchte. Ihr Erasmus-Plan sollte sich mindestens über zwei Jahre erstrecken. Für eine weitere Verlängerung ist kein neuer Antrag erforderlich. Das Antragsverfahren ist einfach. Das Antragsformular bietet Ihnen ein Gerüst für die Erstellung Ihres Erasmus-Plans. Jeder Abschnitt enthält Erläuterungen und Leitlinien. Hier kommen Sie zum Antragsformular: https://webgate.ec.europa.eu/ erasmus-applications WIE ERHALTE ICH FÖRDERMITTEL? Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie Zugang zur speziellen beschleunigten Mittelbeantragung für die Leitaktion 1. Sie können dann jedes Jahr Fördermittel beantragen – einfach durch eine Mittelanfrage bei Ihrer nationalen Agentur. Die gute Nachricht ist, dass sich eine Mittelanfrage deutlich von einem regulären Antrag unterscheidet. Sie müssen nur grundlegende Informationen wie die Zahl der Teilnehmenden und die Art der Aktivitäten zur Berechnung der benötigten Mittel angeben. Die nationale Agentur verteilt die verfügbaren Mittel jedes Jahr auf die akkreditierten Einrichtungen. Einzelheiten zum Verfahren für Mittelanfragen und -zuweisungen sind auf der Website der nationalen Agentur und im jährlich veröffentlichten Programmleitfaden beschrieben. WAS IST, WENN MEINE EINRICHTUNG IN MEHR ALS EINEM BILDUNGSBEREICH TÄTIG IST? Eine Akkreditierung in mehreren Bereichen ist möglich! In diesem Fall sollten Sie für jeden Bereich, in dem Sie sich akkreditieren lassen möchten, einen eigenen Antrag stellen. KANN ICH EINEN ANTRAG STELLEN, WENN MEINE EINRICHTUNG KEINE ERFAHRUNG MIT ERASMUS+ HAT? Ja, das geht! Erasmus-Akkreditierungen stehen allen interessierten Einrichtungen offen. Frühere Erfahrungen mit Erasmus+ sind nicht erforderlich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Agentur, ob Ihre Einrichtung antragsberechtigt ist. WAS, WENN ICH MEINEN ERASMUS- PLAN SPÄTER ÄNDERN MUSS? Situationen ändern sich, und alle Pläne müssen von Zeit zu Zeit angepasst werden. Bei der Erasmus-Akkreditierung ist dies kein Problem. Praktische Einzelheiten – wie die genaue Zahl der Teilnehmenden, Ort oder Dauer der Aktivitäten – können während der Durchführung geändert werden. Bei Bedarf können Sie auch die Ziele Ihres Erasmus-Plans aktualisieren. Wann und wie Sie das machen können, erfahren Sie bei Ihrer nationalen Agentur. KANN ICH NÄCHSTES JAHR EINEN ANTRAG STELLEN? Ja, das geht! Es gibt jedes Jahr eine Aufforderung zur Erasmus-Akkreditierung. Wenn Ihre Einrichtung jedoch bereits eine Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung besitzt und Sie das vereinfachte Reakkreditierungsverfahren nutzen möchten, müssen Sie den Antrag 2020 stellen.

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