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Jahresbericht 2018/19

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Einen umfassenden Einblick in den europäischen und internationalen Austausch im Schulbereich bietet der Jahresbericht 2018/19 des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz. Im Fokus der Beiträge stehen der Jahresschwerpunkt "Demokratische Bildung" und das Jubiläum der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft".

2019 in

2019 in Zahlen Leitaktion 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal – Europäische Fortbildungen einzelanträge konsortien SH 26 HH 10 1 MV 16 43 BE 7 8 geförderte Projekte Leitaktion 2 Strategische Schulpartnerschaften 14,206 Mio. € EU-Mittel für Einrichtungen in Deutschland 5 HB 1 NW 104 6 42 RP 1 BW SL 9 1 4 103 47 52 37 HE 1 NI 8 ST BB 15 1 18 1 SN TH 25 15 2 4 BY 5 schulen als koordinatoren schulen als partner SH 15 9 3 HH 6 6 MV 5 10 BE 12 geförderte Projekte mit deutschem Koordinator 10,419 Mio. € EU-Mittel für Schulen in Deutschland HB 2 2 91 SL 2 1 22 RP NW 8 58 40 51 HE 26 12 BW 23 NI 20 9 TH 7 ST 5 BY 42 BB 2 8 SN 9 5 27 2 geförderte Projekte mit deutschem Partner 4,964 Mio. € EU-Mittel für Schulen in Deutschland Innovationspartnerschaften und Partnerschaften zum Austausch guter Praxis geförderte Projekte mit deutschem Koordinator 0,988 Mio. € Zuschuss aus EU-Mitteln für Einrichtungen in Deutschland

jahresbericht 2018/19 Erasmus+ Schulbildung Angekommen Zum Ende der Laufzeit des Programms Erasmus+ gibt es gute Nachrichten: Die Zahl der geförderten Projekte im Schulbereich weist wieder deutlich nach oben. it dem Beginn von Erasmus+ im Jahr 2014 wurde schnell deutlich, dass das Programm für den Schulbereich einen Rückschritt bedeutet. Das dem Programm zugrunde liegende Regelwerk orientierte sich eher an den Bedürfnissen großer Einrichtungen mit entsprechenden Verwaltungskapazitäten und ließ die Belange schulischer Einrichtungen außen vor. Da aber die Weichenstellungen für ein komplexes Programm, das alle Bildungsbereiche umfasst, nicht schnell korrigiert werden können, waren in der bis Ende 2020 laufenden Programmgeneration erhebliche Anstrengungen notwendig, kleine Verbesserungen für den Schulbereich zu erreichen. Auch die EU-Kommission hat im weiteren Programmverlauf schließlich eingesehen, dass das ursprüngliche Motto »one size fits all« im Bereich der EU-Bildungsprogramme keine gute Überschrift ist. Nach Abschluss der Antragsrunde 2019 lässt sich das erfreuliche Fazit ziehen, dass die Durststrecke des Schulbereichs endlich der Vergangenheit angehört. Für die Antragsrunde der Leitaktion 1, in der zum 5. Februar 2019 Lehrerfortbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland beantragt werden konnten, wurden 632 Anträge gestellt. Die erstmals eingesetzten Webformulare führten zwar zu unerwarteten technischen Schwierigkeiten auf europäischer Ebene, sodass der eigentliche Antragstermin auf den 12. Februar verschoben werden musste. Insgesamt aber sind die Antragszahlen im Bereich der Lehrerfortbildung sehr erfreulich. Von den 632 Anträgen wurden 43 von Konsortien gestellt, die als koordinierende Einrichtungen für eine größere Gruppe von Schulen auftreten und die Antragstellung für diese Schulen bündeln, wodurch der administrative Aufwand für die einzelne Schule reduziert wird. Damit ist der positive Trend erkennbar, dass die Anzahl der Konsortialanträge von Antragsrunde zu Antragsrunde weiter steigt – eine erfreuliche Entwicklung, die in die Zukunft weist, da eine Konsortialantragstellung auch kleinen Einrichtungen mit geringen administrativen Ressourcen die Teilnahme am Programm ermöglicht und somit das Programm als Ganzes inklusiver gestaltet. Gleichzeitig ist die Leitaktion 1 mit fast 16 Millionen Euro deutlich überbucht gewesen, obwohl für Deutschland ein verfügbares Budget in bisher nicht da gewesener Höhe von 12,5 Millionen Euro zur Verfügung stand. Da noch knapp 1,7 Millionen Euro nicht verbrauchter Mittel aus Leitaktion 2 transferiert werden konnten, mussten keine Projektanträge aus Budgetgründen abgelehnt werden. Für die Strategischen Partnerschaften unter der Leitaktion 2 sind die Ergebnisse zum Antragstermin 21. März 2019 ebenfalls sehr erfreulich. Die Zahl der Anträge auf reine Schulpartnerschaften stieg erneut um 64 auf nunmehr 348 Anträge, wovon 99 Prozent genehmigt wurden. Damit erreicht die Förderquote bei den reinen Schulpartnerschaften einen seit Beginn der EU-Programme neuen Höchststand, der voraussichtlich auch für das Nachfolgeprogramm fortgeschrieben werden kann, weil mit weiteren Budgetzuwächsen zu rechnen ist. Bei den Innovationspartnerschaften (im Konsortialprinzip) ist der Anstieg der Antragszahlen zwar eher verhalten. Auch hier aber sind leichte Zugewinne erkennbar. Die Förderquote liegt hier bei 53 Prozent der insgesamt gestellten Anträge. 9

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