Eigenanteil an Reisekosten und Unterkunft Die Reisekosten müssen von den FSA in aller Regel selbst getragen werden. Für einige Zielstaaten wird jedoch, vorbehaltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel, ein Zuschuss zu den Flugkosten bzw. eine Reisekostenpauschale gewährt. Für die Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung müssen die FSA zumeist selbst aufkommen. Für einige Zielstaaten fallen zusätzliche obligatorische Kosten an, die in der Regel von den FSA selbst getragen werden müssen, etwa für die Beantragung eines Visums, für eine Sicherheitsüberprüfung oder für obligatorische Gesundheitsnachweise. Details zu diesen Aspekten gibt es auf den länderspezifischen Seiten www.kmk-pad.org/fsadia. 12
Das Bewerbungsverfahren Wann kann ich mich bewerben? Das Bewerbungsverfahren für das Austauschjahr 2027/28 beginnt voraussichtlich im August 2026 und wird auf der Webseite des PAD bekannt gegeben. Bewerbungsfristen: • USA: 11. November 2026, 23:59 Uhr • Alle Zielstaaten außer USA: 15. Januar 2027, 23:59 Uhr Wann findet das Bewerbungsgespräch statt? Zwischen Januar und Ende März werden die Bewerberinnen und Bewerber von den zuständigen Kultusbehörden zu einem obligato- rischen Bewerbungsgespräch eingeladen. Zu den Zielstaaten Taiwan und USA beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 17. In dem Gespräch sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie • eine gute Ausdrucksfähigkeit in der Herkunftssprache Deutsch besitzen, • sich in der Sprache des Zielstaates gut verständigen können (siehe Seite 6, Formale Kriterien), • sich für politische Tagesfragen interessieren, • über allgemeine Kenntnisse des eigenen Landes und des Zielstaates verfügen, • sich um erste Einblicke in die Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes bemüht haben, • eine Vorstellung von den Aufgaben einer FSA haben. Hier geht es zur Bewerbung: www.kmk-pad.org/fsa-bewerbung ALS FREMDSPRACHENASSISTENZ IM AUSLAND UNTERRICHTEN 13
Laden...
Laden...