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Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten

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Informationen für Studierende aus Deutschland, die an Schulen oder Hochschulen im Ausland für mehrere Monate im Deutschunterricht hospitieren möchten.

Das AuswahlverfahrenWie

Das AuswahlverfahrenWie geht es weiter?Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch übersenden die Kultusbehördendie Ergebnisse der Bewerbungsgespräche zur weiterenBearbeitung und Begutachtung an den PAD.Im Rahmen bilateraler Verteilungssitzungen bzw. Absprachen erfolgeneine Auswahl und die Verteilung auf die vorgesehenen Einsatzregionen.Je nach Zielstaat erhalten die Bewerberinnen und Bewerber zwischenMitte April und Juni vom PAD einen (Zwischen)Bescheid über den Standder Vermittlung. Für Australien und Neuseeland kann die endgültigeEntscheidung bis September dauern.Die Auswahl orientiert sich an den im Zielland zur Verfügung stehendenStellen. Sie berücksichtigt neben den Ergebnissen der Bewerbungsgesprächeauch die Einschätzung von Qualifikation, Motivation undEignung, die Vollständigkeit, Form und den Inhalt der Bewerbungsunterlagensowie die Studienleistungen.Die letzte Entscheidung über ein Stellenangebot liegt bei derausländischen Partnerbehörde.Weitere Details zu Terminen und Fristen finden Sie aufder Website des PAD unter: www.kmk-pad.org/fsadia16

So läuft’s beim Zielland ...... USADas Auswahlverfahren für die USA ist zweistufig: Im Dezemberfindet auf der Basis der Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahlstatt. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werdendanach zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, die Mitte Januarstattfinden. Die Liste der Nominierten wird anschließend an dieausländische Partnerbehörde und von dort an die Einsatzstellenübermittelt. Die letzte Entscheidung über ein Stellenangebotliegt bei der ausländischen Partnerbehörde.... TaiwanDas Auswahlverfahren für Taiwan ist zweistufig: Auf der Basisder Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt. ErfolgreicheBewerberinnen und Bewerber werden danach zu Bewerbungsgesprächeneingeladen, die im März/April stattfinden. DieListe der Nominierten wird anschließend an die ausländischePartnerbehörde und von dort an die Einsatzstellen übermittelt.Die letzte Entscheidung über ein Stellenangebot liegt bei derausländischen Partnerbehörde.ALS FREMDSPRACHENASSISTENZ IM AUSLAND UNTERRICHTEN 17

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